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Globus Baumarkt: Azubis mit Top-Abschlüssen
Globus Fachmärkte GmbH & Co. KG: Völklingen (ots) - Bei Globus Baumarkt haben im Sommer 2024 über... mehr ... 28. Oktober 2024
aktuelle Nachrichten aus Burg bei Magdeburg
4 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Abschlüssen"
Globus Fachmärkte GmbH & Co. KG: Völklingen (ots) - Bei Globus Baumarkt haben im Sommer 2024 über... mehr ... 28. Oktober 2024
ChatGPT & Co. verdanken ihre Expertise in zahlreichen Fachgebieten menschliche... mehr ... 1. Oktober 2024
Die Corona-Einbrüche auf dem Ausbildungsmarkt scheinen weitgehend überwunden. Aber leiten die aktu... mehr ... 4. August 2024
Die Corona-Einbrüche auf dem Ausbildungsmarkt scheinen weitgehend überwunden. Aber leiten die aktu... mehr ... 4. August 2024
Klassische Themen, wie Fertigung der persönlichen und betrieblichen Steuererklärungen, Anfertigung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen sowie die Erstellung von aussagekräftigen Jahresabschlüssen für alle Rechtsformen, werden von unserem kompetenten Team zuv, Modelle zur Senkung der Steuerbelastung und kompetente betriebswirtschaftliche Beratung zur Effizienzsteigerung des Unternehmens bilden einen Schwerpunkt bei der Beratung unserer Mandanten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 StBerG, insbesondere: Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen; Hilfeleistungen bei der Erfüllung von Buchführungspflichten; die wirtschaftsberatende, gutachterliche Tätigkeit; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 IV Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen, Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere:
von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Tätigkeiten einschließlich treuhänderischer Verwaltung, Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen, Prüfung von EDV-Systemen und damit zusammenhängende Beratung und Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Steuerberater Michael Breyel. Steuerberatung in Hamburg. Kompetent in Bilanzierung, Beratung, Buchhaltung, Steuererklärung, Betriebswirtschaft, betriebswirtschaftlicher Beratung, steuerlicher Beratung, Finanzbuchhaltung, Abschlüssen., Steuerberaterin mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Homepage der Anwaltskanzlei-Cardinahl, Den Mandanten kommt es weiterhin zugute, dass mit der eigenen Steuerabteilung der Kanzlei steuerrechtliche Kenntnisse vorhanden sind und die Möglichkeit besteht, auch die Erstellung von Buchhaltungen, Lohnbuchhaltungen und Abschlüssen von der Kanzlei durchführen zu lassen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2
in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahres-
abschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzu-
führen;
2. Beratung und Vertretung in steuerlichen
Angelegenheiten;
3. treuhänderische Verwaltung von gemeinnützigen
Organisationen, insbesondere Stiftungen;
4. Übernahme von Testamentsvollstreckungen;
5. Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
6. Übernahme sonstiger Tätigkeiten, die den
Vorschriften des § 2 WPO entsprechen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermitteln von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss solcher Verträge, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, Projektentwicklung, beratende Tätigkeit in allen Immobilienangelegenheiten, betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024