Michael Cardinahl
Den Mandanten kommt es weiterhin zugute, dass mit der eigenen Steuerabteilung der Kanzlei steuerrechtliche Kenntnisse vorhanden sind und die Möglichkeit besteht, auch die Erstellung von Buchhaltungen, Lohnbuchhaltungen und Abschlüssen von der Kanzlei durchführen zu lassen.