Lebensmittelrisiken zu Hause: Warum die Kühlkette nicht unterbrochen werden sollte
**För Einige:** Die Lebensmittelrisiken zu Hause sind oft unterschätzt und können die Gefahr fü... mehr ... 7. November 2024
aktuelle Nachrichten aus Burg bei Magdeburg
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Vorschriften"
**För Einige:** Die Lebensmittelrisiken zu Hause sind oft unterschätzt und können die Gefahr fü... mehr ... 7. November 2024
Für Eilige: Zweieinhalb Jahre nach wiederholten Verfehlern und zahlreichen Anklagen droht dem Zitta... mehr ... 7. November 2024
Die große Mehrheit der Bürger in Deutschland würde die meisten Verwaltungs... mehr ... 4. November 2024
**In Kürze:** Wenn Sie mit Ihrem Kind ein Pocket-Quad oder ähnliches Fahrzeug im Straßenverkehr ... mehr ... 31. Oktober 2024
Bei der Nutzung von KI-Tools denken viele Mitarbeiter nicht daran, dass die Da... mehr ... 29. Oktober 2024
BMDV / BMWK „Digital only“ – so will Volker Wissing, Bundesminister f... mehr ... 21. Oktober 2024
Schaltzentrale Cloud – hinsichtlich der Compliance sollten Sovereign Clouds ... mehr ... 17. Oktober 2024
Von Oktober bis Osten gilt: Sommerreifen runter, Winterreifen drauf. Seit 1. Oktober gibt es strenge... mehr ... 15. Oktober 2024
Selbst bei Mini-Aufträgen von 1.000 Euro müssen öffentliche Ämter heute komplizierte Auswahlverf... mehr ... 7. Oktober 2024
Der Bau des Bio-Parkes Gatersleben, der Vertrieb und Verkauf von Grundstücksflächen und grundstücksgleichen Rechten, die Vermarktung sowie sämtliche Marketingaktivitäten jeweils in Bezug auf den Bio-Park Gatersleben, Beteiligung durch Vergabe von Risikokapital (Venture Capital ) vor allem an Unternehmen der Biotechnologiebranche in Mitteldeutschland, die Beteiligung erfolgt nur an kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der jeweiligen europarechtlichen Vorschriften, Förderung der Entwicklung der Biotechnologie insbesondere in Mitteldeutschland. Die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei Personengesellschaften, und zwar auch, soweit deren Unternehmensgegenstand von den vorgenannten Tätigkeiten abweicht. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Zimmerei Roland Sohn aus Wiesenau im Land Brandenburg zwischen Berlin und der polnischen Grenze ist der zuverlässige Partner bei Ihrem Wunsch von einem neuen Dachstuhl oder dem kompletten Dachausbau, Balkon, Carport oder einer Holzgarage, dem Baumha, Die Zimmerei Roland Sohn aus Wiesenau im Land Brandenburg zwischen Berlin und der polnischen Grenze ist der zuverlässige Partner bei Ihrem Wunsch von einem neuen Dachstuhl oder dem kompletten Dachausbau, Balkon, Carport oder einer Holzgarage, dem Baumhaus oder Ihrer neuen Treppe. Als Meisterbetrieb unterstützt Sie der Betrieb sowohl bei einem Neubau, der Sanierung oder auch dem nachträglichen Dachgaubeneinbau. Fachgerechte Bauausführung unter Beachtung aller bestehenden Normen und Vorschriften ist für den Firmeninhaber und seinen Zimmerleuten eine Selbstverständlichkeit. Zu dem Leistungsspektrum gehören u. a. auch der Innenausbau, Einbau von Holzbalkendecken, Holzgaragen und komplette Dachkonstruktionen. Spezialisiert sind die Fachleute auch für den nachträglichen Anbau von Balkonen aus Holz und komplizierten Dacheindeckungen. Dabei werden vorwiegend einheimische Rohstoffe von ausgesuchten Lieferanten verwendet. Reparaturen am Dach oder der Dachsanierung werden ebenfalls fachgerecht ausgeführt. Zusätzlich verfügt der Betrieb über einen Holzhandel mit Zimmereibedarf und eigener Werkstatt. Damit sind individuelle Zuschnitte des Rohmaterials für den Heimwerker möglich. Außerdem ist die Zimmerei Roland Sohn als zugelassener Hersteller für Einwegverpackungen aus Holz zertifiziert. Der Zimmereibetrieb sichert dem Kunden vom Entwurf bis zur Montage eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu. Holz als Naturwerkstoff bietet unendliche Gestaltungsmöglichkeiten und ein Zugewinn an Funktionalität und Wert. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), ?KFZ Schaden- und Wertgutachten
?Hauptuntersuchungen nach StVZO
?Sicherheitsprüfungen nach StVZO
?Abgasuntersuchungen (AU)
?Anbaubegutachtungen § 19 (3) StVZO
?Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die gemeinschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauhandwerksleistungen sowie der gemeinsame Kauf und Verkauf von Baustoffen und -materialien. Außerdem Beherbergung und Gastronomie.
Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung dieses Gegenstandes dienen. Beteiligungen an anderen Unternehmen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Alle Dienstleistungen zur Entwicklung von Bau-Land,
Durchführung von freiwilligen und amtlichen
Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch
(BauGB), Flurbereinigungsgesetz (FlurbG),
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) oder
sonstigen Rechtsvorschriften,
Vermessungsarbeiten und EDV-Dienstleistungen aller
Art.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Genossenschaftsverband Weser-Ems prüft, berät und betreut die genossenschaftlichen Unternehmen in der Region Weser-Ems - stets mit dem Ziel, den wirtschaftlichen Erfolg der genossenschaftlichen Unternehmen in Weser-Ems weiter zu stärken., Gesetzlicher Prüfungsverband der Genossenschaften; Aufgaben:
1. Prüfung, Beratung und Überwachung der Mitglieder gemäß den Vorschriften des Genossenschafts gesetzes,
2. Beratung und Förderung der Mitglieder in allen genossenschaftlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen,
3. Schulung der Verwaltungsorgane der Mitglieder und Heranbildung des genossenschaftlichen Nachwuchses,
4. Wahrung und Vertiefung des Gedankengutes und der Tradition des Genossenschaftswesens.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2
in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahres-
abschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzu-
führen;
2. Beratung und Vertretung in steuerlichen
Angelegenheiten;
3. treuhänderische Verwaltung von gemeinnützigen
Organisationen, insbesondere Stiftungen;
4. Übernahme von Testamentsvollstreckungen;
5. Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
6. Übernahme sonstiger Tätigkeiten, die den
Vorschriften des § 2 WPO entsprechen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024