Baugenossenschaft Herzberg e.G.
Die gemeinschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauhandwerksleistungen sowie der gemeinsame Kauf und Verkauf von Baustoffen und -materialien. Außerdem Beherbergung und Gastronomie.
Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung dieses Gegenstandes dienen. Beteiligungen an anderen Unternehmen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.