Ingenerf Steuerberatungsges. Wirtschaftsb.- u. Tre
die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässige Beratung, Vertretung und
Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 33 i.V.m. § 57
Abs. 3 StBerG, insbesondere auch die
Wirtschaftsberatung und die Durchführung von
Treuhandgeschäften