Jacobsen & Confurius Rechtsanwälte Partnerschaftsg
Gemeinsame Berufsausübung der Partner als Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen. Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers sind vom Partnerschaftzweck ausgeschlossen.