ING. Ingenieurges. f.d. Bauwesen
Betrieb eines Ingenieurbüros für das Bauwesen. Dabei sind alle für die Ingenieurtätigkeit maßgeblichen Bestimmungen zu beachten. Die Gesellschaft erbringt keine Tätigkeit als Prüfingenieur oder verantwortlicher Sachverständiger nach der BauPrüfV, SVBau oder der entsprechenden Verordnung anderer Bundesländer.