Walter Gröb
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die steuerliche Beratung und Erstellung von Steuererklärungen und die Prüfung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse; Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.