Augsburger Verkehrsverbund GmbH AVV
1. die Gesellschaft nimmt auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Aufgaben der Planung, Steuerung und Abwicklung nach Maßgabe des Vertrags über die Neuorganisation des öffentlichen Personennahverkehrs im Nahverkehrsraum Augsburg (Rahmenvertrag) wahr, die Erstellung von Betriebsleistungen gehört nicht zu den Aufgaben der Gesellschaft.
2. die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf den Nahverkehrsraum Augsburg sowie die nach Art. 2 Abs. 2 Rahmenvertrag einbezogenen Strecken, darüberhinaus kann die Gesellschaft außerhalb des Nahverkehrsraum Augsburg verlaufende Linienabschnitte in den Regionalverkehr einbeziehen.
3. die Gesellschaft schließt mit den in der Verkehrsgemeinschaft Augsburg (VGA) zusammengeschlossenen Stadtwerken Augsburg und Gersthofen einen Kooperationsvertrag ab.
4. die Gesellschaft schließt mit den Betreibern des Regionalbusverkehrs über die von ihnen zu erbringenen Betriebsleistungen Verträge nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 5 Rahmenvertrag ab.