Architekturbüro Zesewitz GmbH
Anfertigung von Architekten- und Ingenieurleistungen als gestaltende, ökologische, technische, wirtschaftliche und soziale Planung entsprechend der Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Durch die Gesellschaft werden die Berufpflichten des Architekten entsprechend § 16 Abs. 1 und 2 ArchtG LSA gewahrt.