Schomerus & Partner Hamburger Treuhand Gesellschaf
Die gemäß § 2 in Verbindung mit §§ 43 a Abs. 4 WPO geregelten Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer. Handelsgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist ferner berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen und Zweigniederlassungen nach Maßgabe von § 47 Abs. 2 WPO zu unterhalten.