Arne Städe
Mit dem Strafrecht müssen sich nicht nur ?böse Menschen? herumschlagen. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ist auf Sie zugekommen? Sie haben eine Anklageschrift im Briefkasten vorgefunden? Ein Bekannter/Verwandter wurde verhaftet? Der Strafverteidiger ist hier parteiischer Interessenvertreter des Beschuldigten. Rechtsanwalt Arne Städe kann hier entweder als Pflichtverteidiger oder als so genannter Wahlverteidiger tätig werden. Der Wahlverteidiger unterscheidet sich vom Pflichtverteidiger vor allem dadurch, dass er direkt vom Angeklagten oder Beschuldigten bezahlt wird.