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Unternehmen

Landesjagdverband e.V.

Organisation des gesellschaftlichen Lebens der
Jagdgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern,
Interessenvertretung der Jäger, Schutz und Pflege
der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage einer
artenreichen und freilebenden Tier- und Pflanzenwelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. April 2022

Unternehmen

AWO fair.leben Integrations- und Heimbetriebe GmbH

Maßnahmen und Integrationsprojekte für Menschen mit körperlicher-, seelischer- und geistiger Behinderung, für Menschen, die von Behinderungen bedroht sind, für psychisch Kranke und Suchtkranke und für benachteiligte Menschen, u.a. um deren Gesundheit zu stabilisieren, den Abbau von psychosozialen Problemen zu fördern, sowie die Integration in den Arbeitsmarkt und die Inklusion in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. Zum Gegenstand gehören außerdem (sozial-) pädagogische sowie therapeutische Begleitung und Unterstützung zur Verbesserung, Stabilisierung und/oder Wiederherstellung der individuellen sozialen, körperlichen und psychischen Lebenssituation der genannten Personen sowie alle Angebote - ambulant, teilstationär und stationär - der Pflege, der Rehabilitation, der psychiatrischen Versorgung und der Aus- und Fortbildung insbesondere für pflegerische, medizinische und andere Krankenhausberufe sowie der Betrieb von Einrichtungen, die zur Fürsorge von behinderten Personen geeignet sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022

Unternehmen

Rechtsanwälte Kramer & Partner

Lions Clubs International ist eine weltweite Vereinigung freier Menschen, die in freundschaftlicher Verbundenheit bereit sind, sich den gesellschaftlichen Problemen unserer Zeit zu stellen und uneigenn?tzig an ihrer L?sung mitzuwirken, Lions-Mitglieder ve, Gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Aids-Hilfe Potsdam e.V.

Wir stehen für sexuelle Gesundheit in Potsdam und Brandenburg. Kostenlose HIV-Tests und Beratung. Informationen rund um HIV, Aids und Geschlechtskrankheiten., Der Verein fördert das öffentliche Gesundheitswesen und das Wohlfahrtswesen durch: Aufklärung und Beratung über das Syndrom der erworbene Immunschwächekrankheit (Aquired Immun Deficiency Syndrom = AIDS) und aller damit im Zusammenhang auftretenden Fragen und Probleme.
Unterstützung der Menschen, die das Immunschwäche auslösende HI-Virus erworben haben und infolge dessen erkrankt sind, sowie diejenigen, die ihre Lebensumstände durch AIDS und den gesellschaftlichen Auswirkungen beeinträchtigt sehen.
Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Orgnisationen, deren Tätigkeit auf den gleichen Zweck gerichtet ist.
Es wirkt auf eine vorurteilsfreie Darstellung der mit AIDS zusammenhängender Problematik in der Öffentlichkeit und auf zusammenhängender Problematik in der Öffentlichkeit und auf eine Verbesserung der Lage der Betroffenen und ihrer Akzeptanz durch die Gesellschaft hin. mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022

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Apothekerverband e.V.

Brandenburger Apotheken beraten die Bevölkerung tagtäglich in Gesundheitsfragen und versorgen sie flächendeckend mit Arzneimitteln., Der Verband setzt sich für den Erhalt der inhabergeführten, unabhängigen Individualapotheke ein. Der Verein verfolgt den Zweck, die wirtschaftlichen, beruflichen, gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und sonstigen gemeinsamen Interessen der Apothekenleiter im Land Brandenburg wahrzunehmen und nach außen zu vertreten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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Potsdamer Betreuungshilfe e.V.

(na), Der Verein stellt sich die Aufgabe, Erkenntnisse der Jugendarbeit, der Sozialarbeit und der sozialpädagogischen Betreuung einzeln, in Gruppen oder in der Familie einzusetzen, um sozial auffällige Jugendliche, Schulkinder und junge Erwachsene im Rahmen der Möglichkeiten, die das KJHG sowie das BSHG bieten (Eingliederungshilfen), zur Reintegration im gesellschaftlichen Leben zu befähigen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022

Unternehmen

Bürgerstiftung Duisburg gAG

(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022

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Augsburger Lehmbau Gesellschaft

Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Planung und Durchführung von Projekten, Lehrgängen und Kursen mit dem Ziel, sozial-, berufs- und allgemeinbildende Arbeit zu leisten, diese soll auch Mitbürgern mit sozialem Defizit und Personen aus gesellschaftlichen Randgruppen zugute kommen, ferner den Gedanken des Lehmbaus und Baustoffrecyclings, dessen praktische Anwendung und sozialbildende Komponenten national und international fördern und der Aufgabe der Völkerverständigung und -versöhnung dienen, der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung. Es wird ein Berufsbildungszentrum (BBZ) für ca. 800 Schüler nach dem Arbeitsförderungsgesetz unterhalten.
Träger der Jugendherberge Augsburg mit 178 Betten in 62 Zimmern. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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Augsburger Anwaltverein e.V.

Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung und Förderung
der beruflichen Interessen. sowie die Pflege des
gesellschaftlichen Lebens der beim Landgericht
Augsburg zugelassenen Rechtsanwälte mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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Blindenhilfswerk für das Land Brandenburg e.V.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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