Weg zur Neuwahl: Der Kanzler greift zum Grundgesetz
**Für Eilige** Kurz gesagt: Die Ampel-Koalition hat sich aufgelöst und der Kanzler muss nun vorge... mehr ... 7. November 2024
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RTLZWEI: München (ots) - Anmoderationsvorschlag: Glitzer, Glamour und ein wahrlich pompöser Lebens... mehr ... 6. November 2024
**F ür Eilige:** Die aktuelle Talkshow "Maischberger" unter der Leitung von Sandra Maischberger bi... mehr ... 6. November 2024
**In Kürze:** Radebeuls Tradition der regionalen Produkte trifft wieder auf hungrige Besucher, als... mehr ... 6. November 2024
**In Kürze:** Die Welt reagiert mitgemischten Gefühlen auf den Sieg von Donald Trump bei der US-P... mehr ... 6. November 2024
München: Im Skandal um die JVA Gablingen hat sich auch der zweite Anstaltsarzt wegen der Zustände ... mehr ... 5. November 2024
Mit Saskia steigt die zweite Frau in die 20. Staffel von "Bauer sucht Frau" ein. Die Weihnachtsbaum... mehr ... 4. November 2024
Aryna Sabalenka hat bei den WTA-Finals in Riad als Erste das Halbfinale erreicht. Jelena Rybakina ka... mehr ... 4. November 2024
Das Ziel ist klar und der Weg dahin auch: Die Tischtennisherren der TSG Kaiserslautern wollen in die... mehr ... 4. November 2024
Mit 5800 Warnstreikenden in 29 Betrieben in ganz Bayern ist die IG Metall am Montag in die zweite Wa... mehr ... 4. November 2024
Der Verein fördert den Brandschutz und das Interesse an der Freiwilligen Feuerwehr Cramonshagen. Er unterstützt die Feuerwehr materiell und inmateriell, er fördert die Kamaradschaft und führt Veranstaltungen für die Feuerwehr durch. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024