Unternehmen
K. Roth
Die Anwaltskanzlei K. Roth wurde 1999 von Karlheinz Roth in Hamburg gegründet. Die Kanzlei befasst sich mit allen Fragestellungen, die einen fachspezifischen Bezug zu den nachfolgenden Rechtsgebieten aufweisen: Ausländerrecht, Bau- und Architektenrecht,, Zu meinen Dienstleistungen zählen die Beratung, die außergerichtliche Vertretung und die Prozessführung. Darüber hinaus arbeite ich mit Angehörigen der steuerberatenden Berufe zusammen.
Im September 2008 wurde dem Gründer der Kanzlei, RA Karlheinz Roth, der Titel zertifizierter Testamentsvollstrecker von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. in Bonn verliehen. Die Verleihung dieser Bezeichnung erfordert den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie ständige Fortbildung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024