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Debatte im Sozialausschuss Pflegekräfte demonstrieren für bessere Vergütung
Seit Monaten verhandeln die Pflegedienste mit den Krankenkassen über die Vergütungen ihrer Arbeit ... mehr ... 26. September 2024
aktuelle Nachrichten aus Burg bei Magdeburg
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Seit Monaten verhandeln die Pflegedienste mit den Krankenkassen über die Vergütungen ihrer Arbeit ... mehr ... 26. September 2024
PCL Concept GmbH: Saarbrücken (ots) - Die Exklusivität von Secret Sales bei Family Offices eröffn... mehr ... 9. September 2024
Die öffentlich-rechtlichen TV-Sender ARD und ZDF haben ihre Sport-Vergütungen veröffentlicht. So ... mehr ... 27. August 2024
„Wir haben es verbockt“, sagt Finanzminister Christian Lindner (FDP), als er bei dem Ostdeutsche... mehr ... 3. Juni 2024
Der Verein fördert den Brandschutz und das Interesse an der Freiwilligen Feuerwehr Cramonshagen. Er unterstützt die Feuerwehr materiell und inmateriell, er fördert die Kamaradschaft und führt Veranstaltungen für die Feuerwehr durch. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024