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Diese 7 Fehler lauern bei der Erstellung eines Testaments
Wer möchte, dass sein letzter Wille nach dem eigenen Tod auch wirklich umgesetzt wird, sollte beim ... mehr ... 10. Oktober 2024
aktuelle Nachrichten aus Burg bei Magdeburg
3 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Testaments"
Wer möchte, dass sein letzter Wille nach dem eigenen Tod auch wirklich umgesetzt wird, sollte beim ... mehr ... 10. Oktober 2024
haus- und hypothekenmakler - grundstücks-, testaments- und vermögensverwalter in hamburg, Hausverwaltung und Hausmakler. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gergolla, Schnabel und Glockner sind Steuerberater und Rechtsanwalt in Duisburg, Steuerberatungspraxis
weitere Leistungen:
Finanz- und Investitionsberatung, Existenzgründung,
Testamentsvollstreckung, Sanierungsberatung,
Kreditverhandlungen etc.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Anwaltskanzlei K. Roth wurde 1999 von Karlheinz Roth in Hamburg gegründet. Die Kanzlei befasst sich mit allen Fragestellungen, die einen fachspezifischen Bezug zu den nachfolgenden Rechtsgebieten aufweisen: Ausländerrecht, Bau- und Architektenrecht,, Zu meinen Dienstleistungen zählen die Beratung, die außergerichtliche Vertretung und die Prozessführung. Darüber hinaus arbeite ich mit Angehörigen der steuerberatenden Berufe zusammen.
Im September 2008 wurde dem Gründer der Kanzlei, RA Karlheinz Roth, der Titel zertifizierter Testamentsvollstrecker von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. in Bonn verliehen. Die Verleihung dieser Bezeichnung erfordert den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie ständige Fortbildung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2
in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahres-
abschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzu-
führen;
2. Beratung und Vertretung in steuerlichen
Angelegenheiten;
3. treuhänderische Verwaltung von gemeinnützigen
Organisationen, insbesondere Stiftungen;
4. Übernahme von Testamentsvollstreckungen;
5. Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
6. Übernahme sonstiger Tätigkeiten, die den
Vorschriften des § 2 WPO entsprechen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024