Wir sind ein modernerer Landschaftsverband, der in seinem Wirkungsgebiet Kultur und Wissenschaft initiiert und fördert und für den Naturschutz eintritt., Bei der "Oldenburgischen Landschaft" handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts,
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Gründung 1966.
Bei Amt für ländliche Entwicklung(ehemals
Direktion für ländliche Entwicklung, davor
Flurbereinigungs-Direktion Regensburg)
handelt es sich um eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
Das Amt untersteht dem Staatsministerium für
Landwirtschaft und Forsten Bayern.
Aufgaben: Dorferneuerung, Flurneuordnung, regionale
Landentwicklung, Bodenmanagement.
Arbeitsbereich erstreckt sich auf 7 oberpfälzische
Landkreise und den niederbayerischen Landkreis
Kelheim.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe- und Industriebauten, Denkmalgeschützte Objekte und andere Nutzbauten. a.m.s. - architekturbüro michael steller, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe- und Industriebauten, Denkmalgeschützte Objekte und andere Nutzbauten. a.m.s. - architekturbüro michael steller
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Abweichend von unserem sonst üblichen Auskunftsschema teilen wir Ihnen folgendes mit:
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Körperschaft öffentlichen Rechts
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Zahn-Prophylaxe & Behandlungen in angenehmer Atmosphäre. Unser Team sorgt für Ihre Zahngesundheit & Ihr Wohlbefinden. Axel Lorke, Zahnarzt in Würzburg., Im Laufe Ihres Lebens sind unsere Zähne vielen Anforderungen ausgesetzt. Um Ihrer Hauptaufgabe nachzukommen, müssen sie tonnenweise Nahrung zerkleinern, nebenher werden sie nicht selten von reichlich zucker- und säurehaltigen Flüssigkeiten umspült. Zwar besteht die Zahnsubstanz aus dem härtesten Material unseres Körpers, bestimmten Belastungen hält sie aber nicht stand. Ein Loch entsteht oder ein ganzer Zahn geht verloren – wofür es übrigens ganz unterschiedliche Gründe geben kann.
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zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2022
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
(na), Abweichend von unserem sonstigen Auskunftsschema berichten wir wie folgt:
Es handelt sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Gründung erfolgte 1947.
Es werden ca. 2900 Mitglieder betreut.
Zweck ist die soziale, religiöse und kulturelle Betreuung der Mitglieder.
Weitere Außenstellen:
Hagedornstr. 1, Mülheim (Diakonisches Werk)
Düppelstr. 45, Oberhausen
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
Der Verein fördert den Brandschutz und das Interesse an der Freiwilligen Feuerwehr Cramonshagen. Er unterstützt die Feuerwehr materiell und inmateriell, er fördert die Kamaradschaft und führt Veranstaltungen für die Feuerwehr durch. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2022
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2022