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Hessen fördert Vereine bei Digitalisierung
Schwalm-Eder. Mehr als 150 gemeinnützige Organisationen in Hessen können sich in diesem Jahr über... mehr ... 1. November 2024
aktuelle Nachrichten aus Burg bei Magdeburg
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Schwalm-Eder. Mehr als 150 gemeinnützige Organisationen in Hessen können sich in diesem Jahr über... mehr ... 1. November 2024
Mehr als 150 gemeinnützige Organisationen in Hessen können sich in diesem Jahr über Geld aus dem ... mehr ... 31. Oktober 2024
Mehr als 150 gemeinnützige Organisationen in Hessen können sich in diesem Jahr über Geld aus dem ... mehr ... 25. Oktober 2024
Limburg (ots) - 60-Jähriger aus Selters vermisst (cw)Seit Montag, dem 21.10.2024, wird der 60-jähr... mehr ... 22. Oktober 2024
In Stollberg im Erzgebirge nehmen seit dieser Woche die ersten Asylbewerber an gemeinnützigen Arbei... mehr ... 2. Oktober 2024
Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV: In Vorträgen und Veranstaltungen gibt ISUV e.... mehr ... 1. Oktober 2024
Die finanzielle Einflussnahme anderer Konzerne und die Abkehr von der gemeinnützigen Mission verurs... mehr ... 27. September 2024
OpenAI soll von einer Non-Profit-Organisation zu einem gewinnorientierten Unt... mehr ... 16. September 2024
Deshalb hält das Labormobil der gemeinnützigen Organisation am Montag, 16. September, auf dem Fest... mehr ... 11. September 2024
Blaichach – Der Erweiterungsbau bei der DJK Seifriedsberg kommt gut voran. Die Arbeiten liegen vol... mehr ... 1. September 2024
Förderung von Kunst und Kultur sowie die Völkerverständigung in der Stadt Magdeburg, insbesondere durch:
das Aufrechterhalten der kulturellen Spielstätte "Altes Theater" für die Stadt Magdeburg
die Durchführung von Veranstaltungen im Bereich Theater, Musik und Literatur
die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen zur Förderung von (einschließlich multikultureller) Kunst und Kultur
Förderung von Künstlern und Nachwuchskünstlern (insbesondere aus verschiedenen Kulturkreisen)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gute Geschäfte Augsburg - Augsburger Marktplatz - Gegenseitiges Geben ohne Geld von Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen, Leiter: Wolfgang Krell, Diplom-Pädagoge.
Trägerschaft: SKM Gemeinnützige Betriebsträger- und
Dienstleistungs-Ges. mbH, Sternstr.
71-73, 40479 Düsseldorf
Förderverein: Förderverein Freiwilligen-Zentrum
Augsburg e.V., 86150 Augsburg
vertreten durch: Jutta Koch-Schramm, 1. Vorsitzende
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Betreibung einer Akademie für Management und Kommunikation. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Volks- und Berufsbildung sowie von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch, die Entwicklung von Lernprogrammen und Angeboten für die politische, kulturelle und wirtschaftliche Bildung, die Konzeption und Durchführung von grundständigen und berufsbegleitenden Studiengängen sowie von Seminaren, Kursen und Trainings im Rahmen für die lebens- und berufsbegleitende Weiterbildung, die Evaluation und prozessbegleitende Betreuung von Aus- und Weiterbildungsangeboten, die Durchführung von Forschungsvorhaben, die Vergabe von Preisen und Stipendien, die Entwicklung und Erprobung von neuen integrierten Lernformen und Lernmedien, die Förderung des wissenschaftlichen, pädagogischen und künstlerischen Nachwuchses durch Preise und Stipendien sowie durch die Förderung von Forschungsvorhaben, die Förderung des internationalen wissenschaftlichen Austausches durch Kooperationen mit wissenschaftlichen und pädagogischen Einrichtungen aus dem In- und Ausland. Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist u. a. die Beschaffung von Mitteln für die Förderung von wissenschaftlichen und pädagogischen gemeinnützigen Projekten, Studien und Expertisen sowie der Betrieb von Instituten für spezifische Aufgabenbereiche in Forschung und Lehre. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2
in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahres-
abschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzu-
führen;
2. Beratung und Vertretung in steuerlichen
Angelegenheiten;
3. treuhänderische Verwaltung von gemeinnützigen
Organisationen, insbesondere Stiftungen;
4. Übernahme von Testamentsvollstreckungen;
5. Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
6. Übernahme sonstiger Tätigkeiten, die den
Vorschriften des § 2 WPO entsprechen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Erwerb, die Errichtung und die Veräußerung von Wohnimmobilien sowie die Beteiligung an Immobilienunternehmen, insbesondere an gemeinnützigen, kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, sowie die Vermietung der eigenen Immobilien und die Verwaltung der eigenen Beteiligungen und Immobilien. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte bestellen, erwerben und veräußern. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024