(na), Gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitt
"Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenverordung 1977
§ 51 ff AO in der jeweils gültigen Verfassung.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Vertrieb von Immobilien und Grundstücken jeglicher
Art. Gegenstand des Unternehmens ist ferner, Bau-
vorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene
oder fremde Rechnung vorzubereiten/durchzuführen und
dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern
oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von
Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu
verwenden, ferner Bauvorhaben als Baubetreiber im
fremden Namen wirtschaftlich vorzubereiten/durchzu-
führen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die
Beratung in Finanzierungsangelegenheiten jeglicher
Art (ohne Beratungstätigkeiten, die außerhalb
§ 34c GewO in der derzeit gültigen Fassung,
öffentlich-rechtlicher Genehmigung bedürfen, und
ohne Beratungstätigkeiten, die den rechts-/
steuerberatenden Berufen vorbehalten sind.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
Die gemeinsame Erbringung von ingenieurmäßigen Leistungen auf dem Gebiet der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), einschließlich aller nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung erlaubten Tätigkeiten in Form einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesetz.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbe-günstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022