Strafbefehl gegen CDU-Politiker Gürth wegen Volksverhetzung
**In Kürze:** Ein CDU-Politiker aus Sachsen-Anhalt muss eine hohe Geldstrafe zahlen. **Strafbefe... mehr ... 7. November 2024
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Abgelehnt hat das Landratsamt den Antrag auf Vorbescheid für ein weiteres Windrad im Blumenthaler F... mehr ... 6. November 2024
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Scheidungsanwalt in Würzburg ist Rechtsanwalt Ulf Pieconka. Beratung ggf. schon bei der Trennung. Antragsstellung, Zugewinnausgleich und andere Folgen, Scheidungsanwalt in Würzburg ist Rechtsanwalt Ulf Pieconka. Beratung ggf. schon bei der Trennung. Antragsstellung, Zugewinnausgleich und andere Folgen mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Erbringung von Dienstleistungen für die Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz in Berlin und Brandenburg - im folgenden Prüfingenieure genannt.
Der Verein bearbeitet und beantwortet Gebührenanfragen von Prüfingenieuren und Bauherren für Bauvorhaben in den Ländern Berlin und Brandenburg. Er übernimmt die zentrale Gebührenbewertung der von den Prüfingenieuren zu erbringenden Leistungen, die Überprüfung von deren Abrechnungen und führt die von den Prüfingenieuren gemäß der Bautechnischen Prüfungsverordnung Berlin - BauPrüfVO bzw. der Bautechnischen Prüfungsverordnung Brandenburg - BauPrüfV - zu erstellenden Prüfungsverzeichnisse.
Der Verein übernimmt die zentrale Gebührenabrechnung für die Prüfingenieure.
Der Verein unterhält einen Wiederspruchsausschuss.
Der Verein unterstütz die Prüfingenieure im Antragsverfahren durch die Bauherren und bei Prüfübertragungen duech die Bauaufsicht.
Der Verein dient dazu, die Grundsätze der bautechnischen Prüfung und die Unabhängigkeit der Prüfingenieure aufrechtzuerhalten.
Es wird auch unter der Bezeichnung BVS Berlin-Brandenburg e.V. gearbeitet.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
a) Versicherungen,
b) Darlehen,
c) den Erwerb von Anteilscheinen einer
Kapitalanlage- gesellschaft sowie von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.
8 KWG erfüllt sind, also soweit der Antragsteller
derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden
und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG -
Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem
nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder
freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist,
keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von §
1 Abs.1a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und nicht
befugt sind, sich im Zusammenhang mit dieser
Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen,
d) sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile),
e) öffentlich angebotenen Anteilen einer
Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditge-
sellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds).
Registrierungs-Nr.: D-XY6S-9Q2R8-96
Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Fachingenieurberatung und Erstellung von Antragsunterlagen für genehmigungsbedürftige Anlagen und Planungsunterlagen auf dem Gebiet des Umweltschutzes unter anderem im Bereich der Abfallwirtschaft sowie Ausführung von Abfallwirtschaftsanlagen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024