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PM: Bundeshaushalt 2025 sieht weiterhin Kürzungen bei der Eingliederung im SGB II vor
VDP - Bundesverband Deutscher Privatschulen e.V.: Berlin, 9. September 2024 – Im aktuell vorliege... mehr ... 9. September 2024
aktuelle Nachrichten aus Burg bei Magdeburg
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VDP - Bundesverband Deutscher Privatschulen e.V.: Berlin, 9. September 2024 – Im aktuell vorliege... mehr ... 9. September 2024
Ambulante und stationäre Pflegeleistung sowie Leistungen zur Wiedereingliederung "Haus am Bibowsee". mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Verein stellt sich die Aufgabe, Erkenntnisse der Jugendarbeit, der Sozialarbeit und der sozialpädagogischen Betreuung einzeln, in Gruppen oder in der Familie einzusetzen, um sozial auffällige Jugendliche, Schulkinder und junge Erwachsene im Rahmen der Möglichkeiten, die das KJHG sowie das BSHG bieten (Eingliederungshilfen), zur Reintegration im gesellschaftlichen Leben zu befähigen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024